
Podologische Praxis
Martina Schieweck
Sektorale Heilpraktikerin Podologie
Gut zu Fuß ein Leben lang!

Über mich
Als staatlich geprüfte Podologin und sektorale Heilpraktikerin für Podologie biete ich Ihnen professionelle medizinische Fußpflege auf höchstem Niveau. Mein Fokus liegt auf der ganzheitlichen Betreuung meiner Patientinnen und Patienten – mit Sorgfalt, Erfahrung und einem offenen Ohr für Ihre Anliegen.
Seit vielen Jahren betreue ich Menschen mit besonderen Anforderungen an die Fußgesundheit – von diabetischem Fußsyndrom über Nagelveränderungen bis hin zur Behandlung von Hornhaut, Hühneraugen und Warzen.
Ihre Podologin
Martina Schieweck
Selbständige Tätigkeit
Beginn der selbständigen Tätigkeit als mobile Fußpflegerin – direkt zu den Patientinnen und Patienten nach Hause.
Ausbildung zur Podologin
Abschluss der staatlich anerkannten Ausbildung an der Podologenschule IMA in Stralsund.
Staatliche Berufserlaubnis
Verleihung der staatlichen Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Podologin gemäß Podologengesetz.
Praxiseröffnung Schlagsdorf
Eröffnung der eigenen podologischen Praxis in Schlagsdorf – von der mobilen Versorgung zur festen Anlaufstelle.
Sektorale Heilpraktikerin
Erhalt der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde gemäß § 1 HPG als sektorale Heilpraktikerin für Podologie.
Mitglied im Bundesverband für Podologie
Kontinuierliche Fortbildungen
Regelmäßige Fachseminare und Fortbildungen, u. a. in der Spangentechnik zur Behandlung eingewachsener Nägel.
Hier ein kleiner Einblick in meine Praxis


















Ich bin Mitglied im Bundesverband für Podologie

Leistungen
Hygiene und modernste Technik sind auf höchstem Niveau und entsprechen medizinischen Standards.
Nagelbehandlung
- Professioneller Nagelschnitt
- Behandlung von eingerollten und verdickten Nägeln (Unguis convolutus)
- Behandlung von Nagelpilz (Onychomykose)
- Behandlung eingewachsener Nägel (Unguis incarnatus)
- Nagelspangen
Haut & Hornhaut
- Hühneraugenentfernung (Clavi)
- Entfernung von Hornhaut und Druckstellen (Hyperkerstose, Callositas)
- Warzenbehandlung (Verruca)
- Druck- und Reibungsschutz
- Orthesen (individuelle Hilfsmittel bei Zehenfehlstellungen)
Medizinische Versorgung
- Anamnese und Fußstatus
- Podologische Komplexbehandlung nach Heilmittelverordnung
- Teilbehandlung bis 20 Minuten
- Behandlung des Diabetischen Fußsyndrom
- Podo – Taping
Wohlbefinden & Beratung
- Fußbad
- Fußmassage
- Fußgymnastik
- Beratung zum Schuhwerk
- Verkauf von Gutscheinen und Pflegeprodukten
- Beratung zu Schuheinlagen
- Beratung zu Pflegeprodukten
Wissenswertes
Was ist der Unterschied zwischen Podologie und kosmetischer Fußpflege?
Kosmetische Fußpflege ist eine dekorative Leistung. Podologie dagegen ist ein anerkannter Heilberuf nach dem Podologengesetz (PodG) mit zweijähriger staatlicher Fachausbildung und Abschlussprüfung. Als staatlich geprüfte Podologin und sektorale Heilpraktikerin darf man medizinische Befunde einordnen, Risikopatienten wie Diabetiker, Rheumatiker und Patienten mit Gefäßerkrankungen versorgen sowie ärztliche Heilmittelverordnungen ausführen – alles Leistungen, die für Fußpfleger ohne podologische Ausbildung nicht erlaubt sind.
Der Hauptunterschied liegt im Einsatzbereich und dem Ausbildungsniveau: Die kosmetische Fußpflege dient der Verschönerung und Pflege gesunder Füße. Die Podologie ist die medizinische Fußbehandlung zur Vorbeugung, Linderung und Therapie von krankhaften oder geschädigten Füßen. Nur der staatlich anerkannte Podologe nach PodG darf medizinische Fußpflege anbieten und Hühneraugen, Warzen und eingewachsene Nägel, Onychomykosen etc. behandeln.
Was darf ein sektoraler Heilpraktiker auf dem Fachgebiet der Podologie ?
In unserer Praxis üben wir als sektorale Heilpraktiker für Podologie die Heilkunde in der Podologie eigenverantwortlich aus. Das bringt Ihnen einen entscheidenden Vorteil: Bei Fußproblemen kommen Sie direkt zu uns, ohne den Umweg über eine ärztliche Praxis. Wir erheben den Eingangsbefund, erstellen eine Anamnese und planen den Therapieverlauf gemeinsam mit Ihnen. Die Wundversorgung führen wir eigenständig durch und stellen nicht-ärztliche Rezepte aus – sprechen Sie uns gerne an.
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Gesetzliche Krankenkassen und Private Krankenkassen übernehmen die Kosten für podologische Behandlungen, wenn eine ärztliche Heilmittelverordnung vorliegt. Ohne Verordnung ist eine Behandlung selbstverständlich auch als Selbstzahlerleistung möglich – die Preise richten sich nach Aufwand und werden individuell besprochen.
Brauche ich eine Überweisung / Heilmittelverordnung?
Nein – eine Überweisung ist nicht nötig. Sie können jederzeit ohne Rezept einen Termin vereinbaren und die Behandlung als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen. Wenn Ihr Arzt eine Heilmittelverordnung ausgestellt hat, übernimmt Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten. Vor dem ersten Termin wird die Verordnung auf Richtigkeit geprüft, und ob eine Zuzahlung geleistet werden muss. Bitte nur 3 Behandlungseinheiten pro Verordnung.
Warum ist regelmäßige Fußpflege für Diabetiker so wichtig?
Diabetes kann zu Nervenschäden (diabetische Neuropathie) und Durchblutungsstörungen führen, die das Schmerzempfinden am Fuß stark reduzieren. Kleinste Wunden, Druckstellen oder Nagelverletzungen werden dadurch oft viel zu spät bemerkt und können sich rasch zu ernsthaften Infektionen entwickeln. In meiner Praxis erkennen speziell ausgebildete Podologen Risikobefunde frühzeitig und versorgen den Fuß fachgerecht – das reduziert das Risiko schwerwiegender Komplikationen wie des diabetischen Fußsyndroms erheblich. Für Diabetiker mit ärztlicher Verordnung übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten.
Wie läuft ein Ersttermin ab?
Vor Beginn der ersten Behandlung, müssen Patientenbefragung, Datenschutz ausgefüllt werden, dann wird die Krankenkassenkarte eingelesen. Bitte kommen Sie pünktlich zum Termin.
Der Ersttermin beginnt mit einer ausführlichen Anamnese: Vorerkrankungen, aktuelle Beschwerden, Medikamente und Risikofaktoren werden gemeinsam besprochen. Danach folgt ein gründlicher Fußstatus der Füße – Nägel, Haut, Durchblutung, Sensibilität, Schuhkontrolle. Auf dieser Grundlage wird ein individueller Behandlungsplan festgelegt. Planen Sie für den Ersttermin rund 60 Minuten ein, je nach Befund auch etwas länger.
Was passiert, wenn ich einen Termin nicht wahrnehmen kann?
Bei nicht rechtzeitiger Terminabsage oder keiner Terminabsage kann ich den Termin nicht mehr anderweitig vergeben. Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin erfolgen, ansonsten muss ich Ihnen für die reservierte Zeit und die entgangene Vergütung gemäß §615 BGB eine Ausfallgebühr in Rechnung stellen. Bitte rufen Sie mich während der Öffnungszeiten immer unter der Festnetznummer 038875 227536 in der Praxis an, um abzusagen. An Feiertagen und Wochenenden muss die Absage am letzten Werktag innerhalb der Öffnungszeiten erfolgen.
Muss ich meine Füße vor dem Termin besonders vorbereiten?
Bitte kommen Sie mit sauberen Füßen zur Behandlung. Nagellack sollte vorher vollständig entfernt werden, damit Nägel und Nagelbett gut beurteilt werden können. Ansonsten ist keine besondere Vorbereitung erforderlich. Bequeme, leicht ausziehbare Schuhe und Socken erleichtern den Ablauf.
Wie oft sollte ich zur podologischen Behandlung?
Das optimale Behandlungsintervall hängt vom individuellen Befund und dem Nagelwachstum ab. Bei Risikogruppen wie Diabetikern, Patienten mit Gefäßerkrankungen oder ausgeprägten Nagelproblemen empfehlen sich Abstände von 4 bis 6 Wochen. Nach dem Ersttermin legen wir gemeinsam fest, in welchem Abstand die weitere Behandlung Ihrer Füße sinnvoll ist.
Bei welchen Erkrankungen ist Podologie besonders sinnvoll?
Podologie ist eine therapeutische Behandlung, die besonders wichtig ist bei Diabetes mellitus, Rheumaerkrankungen, Durchblutungsstörungen und Polyneuropathien. Die Therapie sollte alle 4 bis 6 Wochen wiederholt werden, um Folgeschäden zu vermeiden. Auch bei Nagelmykosen, eingewachsenen Nägeln, Hühneraugen, Plantarwarzen und Zehenfehlstellungen ist die podologische Behandlung wichtig. Bei all diesen Erkrankungen kann eine unsachgemäße Behandlung zu ernsthaften Komplikationen führen. Die podologische Fachausbildung stellt sicher, dass Risikobefunde erkannt und korrekt versorgt werden – auch ohne ärztliche Überweisung.
Behandeln Sie auch eingewachsene Nägel?
Ja – eingewachsene Nägel (Unguis incarnatus) gehören zu den Behandlungen in einer Podologie Praxis. Je nach Schweregrad kommen verschiedene Methoden zum Einsatz z.B. Nagelspangen zur dauerhaften Korrektur der Nagelkrümmung oder Wundversorgung, Schutzverbände zur Druckentlastung je nach Schweregrad. In meiner Praxis können wir als sektorale Heilpraktiker bei akuten Entzündungen oder kleinen Wunden auch ohne vorherige ärztliche Anordnung tätig werden.
Wie wird der Nagelpilz (Onychomykose) behandelt ?
Ein Nagelpilz (Onychomykose) ist ansteckend, bitte zu Hause nie Barfußlaufen um niemanden anzustecken. Vermutet der Podologe einen Nagelpilz bei Ihnen, kann entweder die Behandlung sofort beginnen, oder Sie lassen dies noch einmal von einem Hautarzt bestätigen.
Der Podologe wird, mit Ihrem Einverständnis, nun den vom Pilz befallenen Teil des Nagels regelmäßig (alle 4-6 Wochen) mit einem kleinen Fräser abschleifen und so größtmöglich entfernen. Dies geschieht völlig schmerzfrei! Sie sind auch nach der Behandlung in keinster Weise eingeschränkt. Dieses Abschleifen muss regelmäßig wiederholt werden, damit sich der Nagelpilz nicht mehr so stark ausbreitet und der Nagel nicht mehr so stark verdickt. Dann wird mit Ihnen die weitere Behandlung besprochen, deren Fortschritt regelmäßig kontrolliert wird.
Ihre Mitarbeit ist gefragt.
Wenn der Nagelpilz so großflächig wie möglich abgeschliffen wurde, muss er regelmäßig mit einem Mittel behandelt werden, welches den Nagelpilz bekämpft bzw. in seinem Wachstum hemmt (Antimykotika). Verschiedene Vorgehensweisen sind da möglich. Bei allen gilt jedoch: Am Ball bleiben! Wird die Therapie zu früh beendet, bricht der Nagelpilz sehr schnell wieder aus. Also braucht man oft einen langen Atem.